CDU Stadtverband Schwalmstadt

Zu Recht fordert das DRK eine Gleichstellung zu den Einsatzkräften der Feuerwehren.

„Wie unsere Feuerwehren sind auch alle Hilfsorganisationen ein wichtiger und bedeutender Bestandteil für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Sie leisten einen unfassbar wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft und das muss entsprechend honoriert werden,“ betont die CDU-Landtagsabgeordnete Christin Ziegler (Schwarzenborn).

Das Wahlprogramm der CDU Hessen zur Landtagswahl sieht vor, dass die ehrenamtlichen Rettungskräfte der Hilfsorganisationen mit den Feuerwehr-Einsatzkräften gleichgestellt werden, um den Verdienstausfall bei Lehrgängen sowie im Einsatzfall gewährleisten zu können.

v.l.n.r: Christin Ziegler, MdL und Dominik Leyh, MdL.v.l.n.r: Christin Ziegler, MdL und Dominik Leyh, MdL.

„Und dieses Versprechen wurde selbstverständlich so im christlich-sozialen Koalitionsvertrag festgehalten. Das war und ist uns ein Anliegen,“ so der CDU-Landtagsabgeordnete Dominik Leyh (Malsfeld).

Um einheitliche und ressourcenoptimierende Strukturen zu schaffen, sollen die Zuständigkeit für die Rettungsdienste analog den integrierten Leitstellen gebündelt werden.

„Wichtige Bestandteile sind in diesem Zuge auch die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, das Vorantreiben der Etablierung von Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitätern sowie die Unterstützung beim Ausbau des Helfer-vor-Ort-Systems,“ ergänzt Ziegler.

Die Unterstützung von Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen ist eines der zentralen Themen für unser Zusammenleben. Das gilt es voranzutreiben. So wurde die Anerkennungsprämie für langjährige Verdienste im Brandschutz auf die Helfer im Katastrophenschutz ausgeweitet. Auch die Regelungen des Unfallentschädigungserlasses wurden auf die Hilfsorganisationen ausgeweitet:  Dieser sichert die Entschädigungen für verunfallte Einsatzkräfte und bietet eine Absicherung für Invalidität und Tod in Form einer einmaligen Geldzahlung. Ebenso wurde die Angriffsentschädigung für öffentlich Bedienstete eingeführt. Diese Leistung bezieht sich auch auf die Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes.

„Diese Schritte waren und sind wichtig und richtig. Wir bedanken uns für die unermüdliche Tatkraft und Einsatzbereitschaft aller Einsatzkräfte. Ihnen gebührt unser höchster Respekt“, so die übereinstimmenden Stimmen von Ziegler und Leyh.