Was neben normalen Arbeitern und Angestellten nun auch Praktikanten zusteht, können ebenso die hessischen Schülerinnen und Schüler ab sofort für sich beanspruchen: Den Mindestlohn.
Die CDU Schwalmstadt verweist auf die neue Vorlage der großen Koalition zum Thema Mindestlohn. Um Ungerechtigkeiten auszuschließen, werden nun auch Praktikanten bei der einheitlichen Entlohnung berücksichtigt. Da formell kein Unterschied zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung besteht, fallen grundsätzlich auch alle Schülerinnen und Schüler unter diese Regelung.
Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums zeigte sich gestern zuversichtlich, dass das ausgezahlte Geld wieder in den Konsumkreislauf zurückfließt: "Die Zielgruppe ist kauffreudig. Das Geld wandert nicht ins Ausland, sondern kommt unserer Wirtschaft direkt wieder zu Gute. Von daher ist die Finanzierung kein Problem.", so der Sprecher.