CDU Stadtverband Schwalmstadt

1. Achten Sie auf die Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post bekommen!

2. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen sog. Wahlscheinantrag, mit dem Sie die Briefwahl beantragen können.  Alternativ geht das auch vorher schon online.

3. Schicken Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag ans Rathaus zurück! Oder beantragen Sie jetzt online Briefwahlunterlagen, die Links finden Sie im Bereich Ihrer Kommune.

4. Sie bekommen nun ihre Briefwahlunterlagen zugesandt und können diese in Ruhe zu Hause ausfüllen. Vergessen Sie nicht, auch die eidesstattliche Versicherung auszufüllen und mitzusenden.

5. Letzter Termin für die Beantragung ist Freitag, 13. März, bis 13:00 Uhr. Der Wahlbrief muss bis spätestens am 15. März 2026, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein, sonst kann er bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Gerade bei der Kommunalwahl, bei der kumuliert und panaschiert werden kann, bietet die Briefwahl einen zusätzlichen Vorteil: Wähler können sich in Ruhe mit den Kandidaten sowie den Listen auseinandersetzen und ihre Stimmen sorgfältig verteilen.

Hinweis: Alternativ können Sie mit Ihrem ausgefüllten Wahlscheinantrag oder einfach nur Ihrem Personalausweis in ihrem Wahlbüro auch direkt wählen gehen.